Erfahrungsbericht

Hinweise nach Erfahrungen eines Rheinberger Bürgers zur Regulierung von Bergschäden:


Allgemein:

  • grundsätzlich bei allen zukünftigen Schäden am Haus die Einwirkungsmöglichkeit des Bergbaus betrachten; erste Schäden werden oft nicht richtig eingeschätzt;
  • bei ersten Bergschäden Hinzuziehung eines Bergsachverständigen sinnvoll, da dieser außer den offensichtlichen Schäden in der Regel noch weitere Schäden erkennt;
  • alle Vereinbarungen nur schriftlich tätigen
  • bei Begehungen etc. stets neutrale dritte Person hinzuziehen, evtl. Nachbar
  • Schäden dokumentieren, Fotos anfertigen (je mehr desto besser)
  • wenn Gutachten der DSK über Schadenfreiheit vor den Bergbautätigkeiten vorliegt, kann das nur von Vorteil sein;
  • Schäden werden von der DSK gerne als Bauschäden, Frostschäden o.a. bezeichnet, nicht akzeptieren!
  • Entschädigungsangebot i. d. R. zu niedrig, realistische Kosten 2 bis 3 mal so hoch, wie der Regulierungsvorschlag vorsieht
  • die Forderung auf „Anerkennung aller Regelungen“ vor Beginn einer Entschädigung ist nicht zulässig
  • sollte eine Regulierung durch Reparatur durch eine beauftragte Firma erfolgen, wird diese Reparatur in der Regel nicht durch die DSK betreut oder kontrolliert, eigene „Bauaufsicht“ nötig

Unter Umständen geltend zu machen:

  • Schäden durch erhöhte Luftfeuchtigkeit im Keller
  • Nutzungsausfallentschädigung (hier: Badbenutzung über mehrere Wochen unmöglich)
  • Aus- und Einräumen von Zimmern, Kellern o. a.
  • Schadenserfassung, Filme, Telefongespräche
  • Einschränkung der Wohnqualität (analog zur Mietminderung bei Mietobjekten)
  • Kosten für Beaufsichtigung der Arbeiten (Stundenlohn nicht zu niedrig ansetzen, 20 – 30 €)
  • Schäden an Porzellan oder Gläsern durch seismische Erschütterungen

zum Mahnverfahren:

  • Forderung schriftlich an die DSK stellen mit Bitte um Regulierung (-sangebot)
  • Mahnung nach 4 Wochen
  • 2. Mahnung nach weiteren 2 Wochen
  • Antrag auf Mahnbescheid beim Amtsgericht Hagen (NRW-weit hierfür zuständig), Gebühren müssen übernommen werden, sind aber überschaubar (50€)
  • Bergbau wird Widerspruch einlegen, aber auch eine einvernehmliche Regulierung anstreben

Klageverfahren

  • über einen Rechtsanwalt

im Streitfall:

  • nicht alles akzeptieren
  • eigenen Bausachverständigen beauftragen, falls das Gutachten nicht ok ist, dieses monieren und neues einfordern; Kostenübernahme durch DSK
  • Markscheider konsultieren