Pressemitteilung 14. Tag EÖT 10. 12. 2002



10-12-2002


Wichtiger Hinweis:

Am 19. 12. 02 wird Prof. Mojib Latif, MPG für Meteorologie zum Thema: "Hochwasserbeeinflussung durch Wetter" referieren mit dem Tenor, "Die langjährige Statistik ist für zukünftige Wettervorhersagen nicht mehr aussagekräftig."



Pressemitteilung 14. Tag EÖT 10. 12. 2002
Herr Schmitz vom Bergamt Moers nimmt zu der Frage Stellung, ob der Abbau unter Annaberg schon begonnen habe. Ausgelöst worden war diese Frage wegen der Bodenwellen, die in der Fahrbahn der Straße nach Alpsray entdeckt worden waren.
Herr Schmitz erläuterte anhand zweier Folien, dass für das Flöz Albert, bei dem die DSK unmittelbar nach der (wohl erwarteten) Genehmigung des RBP BW-West den Abbau beginnen will, die Strecken aufgefahren werden (rechts und links des Flözes). Diese Strecken sind Tunnelbauten, die – nach Aussage von Herrn Schmitz – keine Bodenbewegungen hervorrufen. Einen Zusammenhang mit den Wellen in der Fahrbahn sieht er nicht. Die SGB sieht allerdings in der Streckenauffahrung eine rechtlich nicht statthafte Maßnahme, weil das ohne einen dazugehörigen, genehmigten RBP geschieht. Dr. Lohe stellt Antrag, die DSK möge erklären, wie das Auffahren der Strecken in Einklang zu bringen ist mit einem evtl. nicht genehmigten RBP. Dr. Grün: verweist auf schon häüfige Stellungnahmen zu diesem Punkt.
Die DSK will Mitte 2003 ca. 1000 m nördlich von Annaberg mit dem Abbau in dem Flöz Albert beginnen.
Es wird dadurch auch klar, weshalb die DSK das Thema „Alternativen zum Abbau unter Annaberg“ nicht angehen will: man hat schon zuviel Geld und Zeit in die „einzige“ Alternative Annaberg investiert!!!

TOP 7.5.2 Tiere und Pflanzen
Die Anmerkungen und Anträge aus den Reihen der Einwender gehen zumeist dahin, dass eine Landschaft, die um mehrere Meter abgesenkt wird und mit massivem Einsatz von Pumpen zu Erhaltung der Flurabstände (Dr. Hövelmann: die Landschaft hängt am Tropf der Technik) traktiert wird, nicht mehr Natur genannt werden kann.
Die Einwendungen des Landwirtes Struck aus Kamp-Lintfort zu dem Thema Grundwasser, Flurabstände im Zusammenhang mit den geplanten Absenkungen begegnet Frau Kerstan (Gutachterin) mit dem Hinweis, das Thema Tiere und Pflanzen habe keine Relevanz zu den Flurabständen.

TOP 7.5.3 FFH Gebiete

• Mängel in der Bestandsaufnahme und –bewertung der FFH-Verträglichkeitsstudie
• Fehlen von Aussagen zur Eingriffsregelung
• Fehlende Überprüfung kumulativer Wirkungen des Bergwerks Walsum
• Unverträglihckeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes „Niederkamp“


Ein wesentlicher Punkt der Auseinandersetzung besteht in dem sogenannten „Monitoring“, eine Art Überwachungsverfahren mit dem die Auswirkungen des Bergbaus beobachtet werden soll. Ein Gremium unter Beteiligung von Naturschutzverbänden soll dann
- Auswirkungen feststellen
- gegensteuernde Maßnahmen anregen
- und deren Auswirkungen wieder begutachten.
Dieses Verfahren ist relativ neu (bisher gab es „ökologische Arbeitskreise“) und diese „Waffe“ im Kampf gegen Umweltschäden erscheint den Einwendern als allzu stumpf. Das „saure Venn“ in der Leucht ist ein unrühmliches Beispiel hierfür. Obwohl die Probleme des Grundwasserabfalls seit Jahren bekannt ist, wird durch langwierige Gutachten eine Lösung gesucht anstatt den Verursacher, den Bergbau, an seiner zerstörerischen Arbeit zu hindern.
TOP 7.6. Kultur- und sonstige Sachgüter
7.6.1 Bau- und Bodendenkmäler

Schriftlich vorgebrachte Argumente der Einwender:

• Unvollständigkeit der Liste von Bau- und Bodendenkmälern
• Potentielle Schäden an denkmalgeschützten Gebäuden und historischen Straßenzügen
• Möglicher Verlust kulturhistorisch bedeutsamer Waldflächen
• Forderung von Messungen zur Beweissicherung

Es äußern sich die Gutachter
Dr. Pohl (Zerner, Köpper und Partner, Ingenieurgesellschaft für –bautechnik, Bochum):
- Keine Gefährdung der Baudenkmäler durch den Bergbau!
- Im Gutachten bisher fehlende Baudenkmäler werden selbstverständlich dazugenommen. Ein Arbeitskreis sollte gegründet werden zur Beobachtung der Beeinträchtigungen.

Prof. Dr. Weber:
Bodendenkmäler sind in der Regel „Erdwerke“, Gräben und Wallanlagen.
Fazit der Untersuchungen von 31 Objekten: Keines der Erdbauwerke ist durch Längenänderungen (Stauchung oder Zerrung) oder durch Änderung des Flurabstandes gefährdet.


Herr Bender merkt kritisch an, dass in der Rheinberger Innenstadt nur ein geringer Teil der Gebäude untersucht wurde. Die Erhöhung und Absenkung der Fossa Eugenia als Bodendenkmal wird ebenso kritisch hinterfragt. Der ebenfalls nicht in die Untersuchung aufgenommene Stadtpark muss wie viele andere Bereiche zusätzlich berücksichtigt werden. Die sogenannte Nulllinie verläuft mitten durch den historischen Stadtkern, eine Bemerkung im Gutachten, die Rheinberger Innenstadt wird nicht beeinflusst, ist nicht haltbar.