Pressemitteilung 5. Tag EÖT 21. 11. 2002



21. 11. 2002


Pressemitteilung



Vorschau: 6. Tag 21. 11. 2002


Der TOP 4.2 - Abbauplanung einschließl. Abbaualternativen– wird behandelt werden.
Pressemitteilung 5. Tag EÖT 21. 11. 2002

Fragen der Wirtschaftlichkeit beherrschen auch an diesem Tage das Geschehen. Die SGB will den Begriff nicht in die Willkür der DSK geben. Nicht diese Gesellschaft bestimmt den Sinn dieses Begriffs, sondern Wirtschaftlichkeit ist ein landläufiger Begriff, der nicht bedeuten kann, dass eine Gesellschaft – ohne Subventionen – jedes Jahr 3 bis 4 Milliarden Verluste „erwirtschaftet“.
Die von der DSK vorgegebenen Rücklagen zur Regulierung aller Schäden auch nach Schließung des letzten Bergwerks werden ebenso heftig angezweifelt, es soll von einem neutralen Gutachter überprüft werden, ob die Rücklagen für die „Ewigkeit“ ausreichen.
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen ...“, so heißt es in Artikel 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und das ist als Grundrecht auch für dieses Verfahren wesentlich, führt RA Kall aus. Die von der Verhandlungsprüfung unterstellte Neutralität und Trennung von Legislative (Gesetzgebung) und Exekutive (Regierung, Verwaltung) kann nur angezweifelt werden, wenn der ehemalige Wirtschaftsminister zu Beginn eines „rechtsstaatlichen Verfahrens“ erklärt, dass er ein Minister der Kumpel sei (so geschehen bei der Durchführung des Verfahrens für das Bergwerk Walsum)

Auch aus dem Geschäftsbericht des Mutterkonzerns wurde zitiert:
„Unter der Voraussetzung, dass die mit € 763,5 Mio bilanzierten
Ausgleichsansprüche gegen die öffentliche Hand aus Stilllegungsbeihilfen ab dem 24. Juli 2002 bis 2005 und die mit € 153,4 Mio
bilanzierten Absatzbeihilfen des Jahres 2001, die ab 2006 zur
Zahlung gelangen, von der Kommission der Europäischen Union
genehmigt werden, haben wir nach dem abschließenden Ergebnis
unserer Prüfung mit Datum vom 20. März 2002 den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt“.
Diese schwierig zu verstehende Formulierung bedeutet im Klartext, dass für 2001 Gelder eingerechnet werden, die erst 2006 zur Zahlung kommen können und das auch nur, wenn in Zukunft die „passenden“ Gesetze erlassen werden!

Aufklärung über mittelbare Subventionen (Bundesknappschaft, Bergbauberufsgenossenschaft, Zahlungen anderer Krankenkassen, Berufsgenossenschaften) nach den Produktionskosten und nach dem Anteil am Kohleverlust, den die Schwestergesellschaften im Mutterkonzern RAG tragen, wurde weiterhin gewünscht.
Da die DSK Antworten hierauf verweigert, wird die BR aufgefordert, für Aufklärung zu sorgen!



Die Stadt Rheinberg stellt zwei Anträge:

  • eine Katastrophenschutzstudie ist in Auftrag zu geben mit Ermittlung unter Umständen zu erwartender Kosten durch notwendige Änderung von Flächennutzungsplänen und damit verbundener geänderter Schulbusfahrtrouten, neuer Kanalisierung, neuer Ver- und Entsorgungsanlagen und vieles mehr. Damit soll verhindert werden, dass die Bürger der Stadt Rheinberg neben den allgemeinen Subventionsbeiträgen zum Bergbau ein Sonderopfer in Form von städtischen Gebühren aufbringen müssen;
  • Entschädigungen für Sanierungsmaßnahmen sollen auf dem Sachstand zu Beginn der Schäden („neu“ für „alt“) und nicht erst bei Beginn der Schadensregulierung bemessen werden.


Nachhaltigkeit spielte in der weiteren Diskussion eine große Rolle. Politiker stellten den Begriff hoch heraus (Clement und Steinbrück in ihren Regierungserklärungen von 2000 und 2002), anwenden will man den Begriff aber nicht, war einer der vielen Vorwürfe. Für den Bergbau würden dauernd Ausnahmen gesucht und zugebilligt!

Herr Milk mach allgemeine Anmerkungen zum Begriff der Nachhaltigkeit , erwähnt dabei auch den „Rat für Nachhaltigkeit“ unter Leitung des ehemaligen Bundesministers Volker Hauff und die „nationale Nachhaltigkeitsstrategie“ im April 2002 beschlossen durch die Bundesregierung.
S. 324 „unter anderem durch Gesetzesverfahren“
Vortrag in der Friedrich Ebert Stiftung, Oktober 2002

Herr Besseling fordert, die DSK soll Auskunft darüber geben, in welche Kategorie das BW West im Sinne des EU-Reglement zur Subventionsgewährung fällt:

  1. wirtschaftliche Schachtanlagen mit weniger als 30% Subventionsbedarf;
  2. bis zum Jahre 2007 abzuwickelnde Schachtanlagen;
  3. Schachtanlagen, für die der Zugang mit minimalen Fördermengen erhalten bleiben soll;

Frau Kalinowski spricht u.a. nochmals das Thema Subventionen/Wirtschaftlichkeit an. Dr. Grün vertritt weiterhin seinen Standpunkt der speziellen Bergwerkswirtschaftlichkeit (Grün’sche Theorie), der mit dem Hinweis auf einen einheitlichen betriebswirtschaftlichen Wirtschaftlichkeitsbegriff widersprochen wird.

RA Kall stellt einen Befangenheitsantrag gegen die Verhandlungsführung, Regierungsdirektor Milk und Technischer Direktor Sikorski, gemäß §21 VVerG: das Publikum ist über ganz wesentliche Gegenstände getäuscht worden; „das Nachhaltigkeitsprinzip sei nicht rechtsgültig, diese Erörterung sei nicht rechtswirksam.“ Herr Kall führt dazu wiederholt aus, dass der Nachhaltigkeitsbegriff schon in §20a Grundgesetz aufgeführt wurde und danach in einer Fülle von weiteren Richtlinien und Verordnungen auftritt, u. a. auch im Artikel 6 des EG-Gründungsvertrags.
Er unterstellt dabei der Verhandlungsführung parteiisches Verhalten für den Antragsteller.
Nach einer Unterbrechung von 10 Minuten verkündet Herr Sikorski, dass sie von ihren Vorgesetzten bis zur Entscheidung über den Antrag auf Befangenheit gebeten wurden, den Termin zunächst weiterzuführen. Bei Annahme des Befangenheitsantrags muss die Verhandlung ab hier neu durchgeführt werden.
Herr Bürgermeister Landscheidt von der Stadt Kamp-Lintfort führt aus, dass sich der Rat der Stadt den RBP begrüßt hat. Forderungen an die DSK bezüglich des Schutzes der Betroffenen sind dabei gestellt worden. Die große Zustimmung in der Stadt hat im wesentlichen wirtschaftliche Gründe, auch weil die DSK der größte Arbeitgeber in dieser Region ist. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze würde nicht durch den Bergbau verhindert. Die Frage, ob in den in KaLi betriebenen Gewerbegebieten bergbauliche Einwirkungen noch zu erwarten seien, wurde bejaht, die Frage, wie diese Einwirkungen im Detail aussähen bzgl. zB Absenkungen in meter wurde auf die DSK weitergeleitet, die diesen Punkt erst im TOP 5, bergbaubedingte Bodenbewegungen, beantworten will. Das Gewerbegebiet Nordkamper Bruch ist zu 90% vermarktet. Ihm sind keine Firmen bekannt, bei denen allein die möglichen Bergschäden eine Ansiedlung verhindert hätte. Probleme gibt es eher bei angestammten Betrieben, bei denen nicht von vornherein Sicherungsmaßnahmen gemacht worden ist. Herr Landscheidt regt an, die Frage abklären zu lassen, ob der aktive Bergbau in der Vergangenheit Ansiedlungen verhindert hat.
Herr Wübbenhorst vom Kreis Wesel berichtet, dass im Gebietsentwicklungsplan eindeutig von Restriktionen in bergbaubeeinträchtigten Gebieten die Rede ist. Das Gewerbegebiet „Genendt“ wird von Herrn Kall als Beispiel angeführt.

Bei der Ablehnung der Geschäftsordnungsanträge wurde u. a. von der Verfahrensleitung angegeben, es sei „fragwürdig, ob bei der Entscheidung über den RBP Wirtschaftlichkeitsgründe eine Rolle spielten“.