An den
Ministerpräsidenten des Landes NRW
Herrn Dr. Jürgen Rüttgers
Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sicher ist Ihnen bekannt, daß die Deutsche Steinkohle AG mit ihrem Bergwerk West in Kamp-Linfort unter unserer Stadt Rheinberg, genauer dem Annaberg, unter Verwendung staatlicher Subventionen die Kohlegewinnung betreibt. Die Bürger leiden erheblich unter den Auswirkungen der bergbaulichen Maßnahmen. Das Genehmigungsverfahren für den Flöz Mathias 2 läuft. Erdbebenähnlich Erschütterungen, die Zerstörung unseres Eigentums, die Verwüstung und Vergiftung der Landschaft sowie die unverantwortliche Polderung unserer Wohngebiete stehen auf der Tagesordnung. Der Vorstandsvorsitzende der RAG, Herr Müller, erklärt unverblümt, daß nun die Allgemeinheit für die Folgen des Kohlebergbaus aufzukommen habe. Eine Allgemeinheit, die u.a. nach unabhängigen Gutachten des RWI, Essen und Stellungnahmen des HWWI, Hamburg niemals einen adäquaten Nutzen aus dem Steinkohlebergbau in Deutschland gezogen hat. Ich denke, wir sind uns einig, daß die forsche Betrachtungsweise des Herrn Müller von 50 Jahren verfehlter Kohlepolitik so keine Gültigkeit haben kann. Dies umso mehr, als die DSK in der sicheren Erkenntnis ihres Endes mit hoher Intensität in unserer Region unablässig weitere irreversible, die Menschen in ihrer wirtschaftlichen und physischen Existenz bedrohende Ewigkeitsschäden schafft.
Ich verstehe nicht, wieso das berufliche Schicksal von einigen tausend Bergleuten schwerer wiegt als die Existenz der Bürger einer ganzen Region. Warum müssen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sein bei einer Beendigung des Bergbaus?. Keine Berufsgruppe hat in der Geschichte der Bundesrepublik einen ähnlichen politischen und kostspieligen Schutz erhalten! Ist das mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar? Wie wirkt das eigentlich auf die Mitarbeiter von BenQ, bei denen lächerliche EUR 75 Mio. für eine Beschäftigungsgesellschaft fehlen, während für die „Beschäftigungsgesellschaft RAG/DSK“ seit Bestehen der Bundesrepublik zig Milliarden verpulvert wurden.
Das Grundgesetz ist aber auch an anderer Stelle berührt. Das Eigentum, auch das Berwerkseigentum, findet dort seine Grenzen, wo das Gemeinwohl massiv verletzt wird. Wer mit den Zuständen in den Bergbauregionen vertraut ist, wird nicht bestreiten, daß mit staatlicher Subvention massiv Schäden zu Lasten der Gemeinwohl verursacht werden. Dies ist meines Erachtens nur möglich, weil es eine fest gefügte Lobby aus DSK, Politik, Verwaltung und unterer Verwaltungsgerichtsebene in NRW gibt, die jede Überprüfung durch den Bürger unter Verweis auf den Instanzenweg und Aufbau erheblicher Kostenrisiken zu vereiteln sucht. In diesem Zusammenhang füge ich Ihnen zur Illustration die Antwort der Bezirksregierung vom 20.10.06 bei. Ich hatte lediglich gefragt, wann denn das Bergwerkseigentum für Bergwerk West auf Basis welcher Wirtschaftlichkeitsanalyse verliehen worden sei. Die Sachbearbeiterin konnte sich in Ihrer Antwort nicht verkneifen, mich darauf hinzuweisen, daß das Bergwerkseigentum im Falle Bergwerk West noch „auf der Grundlage der Vorschriften des Allgemeinen Berggesetzes“ für die preußischen Staaten „von 1865 entstanden“ ist und damit „überhaupt nicht widerrufen werden“ kann. Wo bleibt denn da der übliche Reformeifer der Politik? Es kann doch wohl nicht wahr sein, daß eine ganze Region auf der Rechtsgrundlage von Gesetzen drangsaliert wird, die noch Kaiser Wilhelm I. unterschrieben hat. Neuere Gesetze haben wesentlich kürzere Halbwertzeiten bis zur nächsten Reform.
Die Bewohner dieser Region sind in großer Sorge, daß sie auf ihren Schäden sitzen bleiben und mit der Überschwemmungsgefahr allein gelassen werden. Der Presse konnten Sie entnehmen, daß die Politik die neue Steinkohlestiftung im Zusammenhang mit dem Börsengang der RAG vorbereitet. Die üblich Verdächtigen aus Politik und Lobbyverbänden stehen bereits schon wieder Schlange, um einen der sicherlich finanziell lukrativen Posten im Stiftungsbeirat zu ergattern. Es wird auch schon diskutiert, wie die Stiftung Kultur und Bildung fördern könne. Für uns, denen ein jahrzehntelanges Bergschadensmartyrium bevorsteht, klingt das wie blanker Hohn. Auf die Idee, auch die durch den Bergbau geschädigten und in ihrer Existenz bedrohten Bürger in den Stiftungsbeirat aufzunehmen, ist man wohl noch nicht gekommen?
Sehr geehrte Herr Ministerpräsident, bitte setzen Sie sich dafür ein, daß Landesregierung und Landtag sich nur noch dann zu Subventionszahlungen an die DSK bereit finden, wenn hiermit der unverzügliche Stopp der Abbauaktivtäten des Bergwerk West verbunden ist und gewährleistet ist, daß die Interessen der Bergbaugeschädigten in der künftigen Steinkohlestiftung angemessen und direkt vertreten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Sander
Fossastr. 29
47495 Rheinberg