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Schutzgemeinschaft Bergbaubetroffener (SGB)
e.V.:
Wir über uns
Die SGB gründete sich 1991 mit dem Ziel, unter den
Wohngebieten von Rheinberg den geplanten Kohleabbau zu verhindern. Vorausgegangen
war am 28.10.1991 eine Information der Zeche Rheinland über die Abbaupläne
mit Schadensfolgen unter dem Annaberg in Rheinberg. Aufgrund von Verhandlungen
der SGB mit der RAG gelang es der SGB, daß die Ruhrkohle Niederrhein
AG zugestand, bis zum Ende der Laufzeit des betreffenden Rahmenbetriebsplanes,
also bis Ende 2003 keine Abbauaktivitäten unter dem Stadtkern von
Rheinberg, der Ortslage Annaberg, sowie im Bereich der Solvay-Werke und
Teilen des östlichen Stadtkerns vorzunehmen. Diese Mitteilung ging
auch an die Stadt Rheinberg, worauf der Ausschuß für Stadtentwicklung
und Umwelt dem Rat der Stadt empfahl, darauf zu verzichten, Widerspruch
gegen diesen Rahmenbetriebsplan einzulegen.
Die SGB blieb trotz zurückgefahrener Aktivitäten bestehen, um
1996 wieder tätig zu werden. Im Juni 1996 gab die Ruhrkohle Niederrhein
AG die planerische Mitteilung heraus, aus der hervorging, daß sie
unter Rheinberg zwischen 2004 und 2020 Kohle abzubauen beabsichtige. Am
13. März 1997 kam es dann zu einer Einigung zwischen der Bundesregierung,
den Landesregierungen, der RAG und den Gewerkschaften über Subventionen
von 1997 bis zum Jahre 2005 (70 Milliarden DM). Das Personal sollte von
90.000 auf 35.000 Mann abgebaut werden. In der Zwischenzeit wird durch
den von der EU weiter geforderten zusätzlichen Abbau diese Zahl auf
höchstens noch 30.000 Mann beziffert.
Im August 1999 reichte die DSK den Rahmenbetriebsplan-Antrag für
das Bergwerk Friedrich-Heinrich/Rheinland für den Zeitraum von 2002
bis 2019 ein. Dieser Entwurf lag ab Ende Oktober bis zum 19.12.1999 u.a.
auch bei der Stadt Rheinberg aus. Es gab über 3.000 Einwendungen.
Dieser Antrag war gekennzeichnet durch Unvollständigkeit der Unterlagen
und Parteilichkeit der Gutachter zur Umweltverträglichkeit, die soweit
ging, daß auf über 600 Seiten der Mensch als Betroffener auf
bescheidenen 5 Seiten Berücksichtigung fand, ein nicht mehr zu überbietender
Zynismus. Es wurde allerdings auf den in der planerischen Mitteilung noch
geplanten Abbau unter den Solvay-Werken (ROO) und Teilen des östlichen
Stadtkerns verzichtet.
Bereits mit Schreiben vom 28.12.1999 an die DSK regte das Landesoberbergamt
(LOBA) Dortmund an, wegen der über 3.000 Einwendungen den Rahmenbetriebsplan-Antrag
zu überarbeiten und neu wieder einzureichen.
Zwischenzeitlich hatte die DSK, wegen der Verzögerungen beim neuen
Rahmenbetriebsplan-Verfahren wohl auch unter Druck, ihre Zusage, nicht
vor Ende 2003 auf der Grundlage des alten Rahmenbetreibsplanes abzubauen,
relativiert und sprach nun von einem Abbau ab Mitte 2003. Das bedeutete
Wortbruch auch der Stadt Rheinberg gegenüber, hatte diese doch nur
deshalb gegen die Zulassung des alten Rahmenbetriebsplanes bis 2003 keinen
Widerspruch eingelegt, weil die RAG damals zusagte, bis Ende 2003 keine
Abbauaktivitäten unter den oben angegebenen Wohngebieten aufzunehmen.
Seit dem Frühjahr 2000 wurde dann deutlich, daß nicht nur übliche
Schädigungen durch den Bergbau über Tage zu erwarten waren,
sondern eine Überschwemmungsgefahr mit viel gravierenderen Folgen
ins Blickfeld rückte. Im Zuge des Rahmenbetriebsplan-Verfahrens für
das Bergwerk Walsum stellte sich heraus, daß dort nicht nur unter
Wohngebieten Kohleabbau betrieben werden sollte, sondern auch weiterhin
unter dem Rhein und seinen Deichen links- und rechtsrheinisch mit weiteren
Absenkungen bis zu 4,5 m obwohl hier schon Deichhöhen von teils über
12 m vorhanden waren.
Im Zusammenwirken mit dem Schutzverband Niederrhein haben wir uns intensiv
in diese Problematik eingearbeitet und das Zusammenwirken von weiterem
Abbau unter dem Rhein als Bundeswasserstraße und dem Hochwasserschutz
gekümmert und haben die Gründung des neuen Hochwasserschutzverbandes
Niederrhein HSV-N mit unterstützt.
Gespräche wurden mit den Deichverbänden, den Vertreten des Regierungspräsidenten
und den Vertretern der öffentlichen Belange geführt.
Es hatte sich auf der rechtsrheinischen Seite der Widerstand gegen den
dort ausliegenden Rahmenbetriebsplan des Bergwerks Walsum formiert und
es wurde die Bürgerinitiative Bergbaubetroffener am Niederrhein (BiB)
gegründet. Zwischen unseren 2 Verbänden findet seither ein reger
Austausch zur gegenseitigen Unterstützung statt. Daher werden seit
1997 Kontakte und ein Austausch von Informationen mit dem Landesverband
Saar der Bergbaubetroffenen gepflegt. Hierdurch soll überregional
eine Zusammengehörigkeit gezeigt werden und es sollen gemeinsame
Probleme angegangen werden.
Da die Stadt Rheinberg ebenfalls durch den Abbau des Bergwerks Walsum
auf ihrem Stadtgebiet betroffen ist, gab die SGB-Rheinberg den Ratsfraktionen
im Rheinberger Stadtrat Unterstützung durch entsprechende Informationen.
Am 10.01.2001 führte der Stadtentwicklungs- und Umweltausschuß
einen Beschluß gegen den Abbau der Kohle unter dem Rhein, den Deichen
und dichten Siedlungsgebieten im Zusammenhang mit dem Rahmenbetriebsplan
Walsum herbei.
Der dann erneut überarbeitete Rahmenbetriebsplan-Antrag für
das Bergwerk Friedrich-Heinrich/Rheinland (demnächst Bergwerk West)
liegt seit August 2000 beim Regierungspräsidenten Arnsberg Abt. 8
Bergbau und Energie (ehemals LOBA) in Dortmund. Er ist hinsichtlich der
über 3.000 Einwendungen nicht korrigiert worden.
Da diese Behörde in ihrer Kapazität begrenzt ist, wurde zunächst
das Rahmenbetriebsplan-Verfahren für die Zeche Prosper-Haniel bearbeitet
und in diesem Frühjahr mit einem Beschluß genehmigt. Z.Zt.
läuft das Verfahren der DSK für die Zeche Walsum, daß
nach unserer Einschätzung kaum vor Mitte 2002 mit einem Beschluß
beendet ist und erst dann kann der Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes
für das Bergwerk Friedrich-Heinrich/ Rheinland, das sich überraschend
schon ab 1. Januar 2002 Bergwerk West durch den vorgezogenen Zusammenschluß
mit dem Bergwerk Niederberg nennt.
Es beginnt wieder, nach einer Prüfungszeit im Amt, mit einer Auslegung
der Unterlagen und der anschließenden Möglichkeit, Einwendungen
zu machen. Nach den Erfahrungen der letzten Rahmenbetriebspläne ist
damit zu rechnen, daß dieser Vorgang bis gegen Ende des kommenden
Jahres dauert. Damit sind dann ungefähr drei Jahre seit der Ersteinrreichung
ins Land gegangen, was bestimmt nicht dem Vorteil der DSK dienen wird,
doch auf Eigenverschulden zurückzuführen ist. In jedem Fall
wird es keinen Planfeststellungsbechluß für einen Rahmenbetriebsplan
2002 bis 2019 geben.
Über 15.000 Bürgerinnen und Bürger wären durch den
Kohleabbau unter Rheinberg ab 2004 direkt betroffen. Zu diesem Zeitpunkt
gibt es noch weniger als 200 Beschäftigte der Zechen Walsum und Bergwerk
West, die im Stadtgebiet von Rheinberg wohnen. Es sind nicht nur die Einfamilienhausbesitzer,
wie die DSK gern glauben machen will, betroffen, es sind ebenso durch
Bergschäden die Mieter in Mehrfamilienhäusern bedroht. Darüber
hinaus die öffentlichen Einrichtungen, die Infrastruktur und Gewerbeansiedlungen
und wenn die Standsicherheit der Deiche zerstört wird, dann werden
weite Flächen des Niederrheins überflutet.
Das bedeutet nicht nur riesige materielle Verluste, sondern auch die Gefahr
für tausende von Menschenleben. Es heißt aber auch, daß
damit verbunden das Gelände der Solvay-Werke mit betroffen ist, wodurch
und von uns nicht abzuschätzende Einflüsse auf die Umwelt ausgelöst
werden. Aber auch der völlige oder zeitweise Verlust von ca. 60.000
Arbeitsplätzen, u.a. auch von 3.800 Beschäftigten des Bergwerks
West, im Gebiet des linken Niederrheins wäre ein Preis, der unverantwortlich
ist.
In diesem Zusammenhang muß auch erwähnt werden, daß unsere
zuständigen Stellen vor allem im Kreis auf eine mögliche Katastrophe
dieser Art in keinem Fall vorbereitet sind, d.h. nach Aussagen von Insidern,
daß hier weitgehend ein Vakuum vorhanden ist.
Das alles gilt es durch entsprechende Prophylaxe zu vermeiden.
Daher ist es dringend erforderlich die Grenzen der Umweltverträglichkeitsprüfung,
wie sie im Scoping-Verfahren für das Bergwerk Walsum festgelegt wurden,
neu festzulegen, denn es wird nicht sein, daß Überflutungsflächen
nach einem möglichen Dammbruch an der derzeitig aufgezeigten Grenze
enden, d.h. dem Wasser "zugemutet" wird, daß es an dieser
willkürlich 1997 gezogenen Grenze Halt zu machen hat.
Diese Forderung muß im Zuge dieses Verfahrens noch gestellt werden
und daraus folgernd auch die Neufestlegung der Überschwemmungsgrenzen
unter der Berücksichtigung auch der geplanten Absenkungen durch das
Bergwerk West.
Wir schließen uns folgenden Positionen der BiB vollinhaltlich an:
Der von der Deutschen Steinkohle AG (DSK) vorgelegte
Walsumer Rahmenbetriebsplan missachtet die Ziele des Europäischen
Vertrages von Amsterdam (Schutz der Menschen vor Umweltgefahren, Erhalt
der natürlichen Lebensgrundlagen) wie auch die Agenda 21 (Leitbild
der Nachhaltigkeit, also Vermeidung der Schaffung von Folgelasten für
nachkommende Generationen).
"Kein Kohleabbau unter Deichen. Ein weiterer Kohleabbau unter den
Rheindeichen würde bedingen, dass in unserer Region die höchsten
Flussdeiche der Welt gebaut werden müssten und damit ein unbeherrschbares
Gefahrenpotenzial für mehr als 400.000 Menschen schaffen. Deiche
und andere Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhein garantieren keinen absoluten
Schutz. Es ist nicht zu verantworten, für ein paar Millionen Tonnen
hoch subventionierter Kohle hunderttausende von Menschen, deren Hab und
Gut sowie die Natur und Tiere auf immer einem Hochwasserrisiko auszusetzen.
"Kein Kohleabbau unter rheinnahen Siedlungsgebieten mit der Folge
der Polderung und der Notwendigkeit, auf ewig riesige Grundwassermengen
zu pumpen. Solange Menschen in diesem Siedlungsraum leben, müssten
zwischen 60 und 100 Mio. Kubikmeter Wasser pro Jahr abgepumpt und mit
gigantischem Energie- und Kostenaufwand auf ewig über die Rheindeiche
gehoben werden.
Auch ohne genaue Kenntnis des neueingereichen Rahmenbetriebsplan-Antrages
gelten die oben gemachten Aussagen ebenso für den Bereich des Bergwerkes
West.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Steinkohle AG (DSK), Herr Bernd
Tönjes, hat in seiner Rede aus Anlaß des Niederrheinkonferenz
der DSK am 18. Juni 2001 auf dem Gelände der Zeche Walsum u.a. vorgetragen,
daß von der Kohleförderung der DSK im Jahre 2000 in Höhe
von insgesamt 37 Mio t 70 % unter dünn besiedelten und 30 % unter
dicht besiedelten Gebieten gewonnen wurden. Es wurden also rund 11 Mio
t unter dichtbesiedelten Gebieten abgebaut.
Bereits im Jahre 2002 wird die Gesamtförderung der DSK nach Aussage
der EU auf unter 29 Mio t zurückgehen und im Jahre 2005 unter 25
Mio t betragen, d.h. über 12 Mio t weniger als 2000. Hieraus ergibt
sich der Ansatz, die dicht besiedelten Gebiete von Abbauaktivitäten
auszusparen, zumal nach Aussagen ebenfalls von Herrn Tönjes, die
Steinkohlenvorräte auch in der Bundesrepublik noch für weit
mehr als 100 Jahre reichen (Nordwanderung der Abbauaktivitäten).
Hier kann auch nicht die immer wieder vorgetragenen Aussage dagegen sprechen,
daß die Kohlequalität im Abbaufeld Rossenray als besonders
abbaunotwendig ebenso für das Überleben des Bergwerks West zu
werten ist. Das Feld Rossenray Ost (ROO) mit gleicher Qualität ist
bereits 1998 durch intensive Gespräche, auch mit den Solvay-Werken,
aus der Liste der Fördergebiete gestrichen worden, ohne dass man
die Existenz der Zeche Friedrich-Heinrich/Rheinland gefährdet sah.
Daher unsere Forderung Rossenray West (ROW) ebenfalls aufzugeben und damit
keinen Abbau unter den Siedlungsgebieten Teile des Stadtzentrums, Annaberg,
Albsray und Millingen zu betreiben.
Aussagen über weitere Forderungen finden Sie in den Kapiteln "Materialien"
Literatur und "Hochwasserschutzverband Niederrhein HSV-N".
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